Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Veranstaltungen der OTD AGM 2024 UG („wir, „uns, „Veranstalter) gelten für den Erwerb von Tickets und dem Besuch der von uns allein oder zusammen mit örtlichen Veranstaltern durchgeführten Veranstaltungen („Veranstaltung). Es gelten die Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsstätten. Mit dem Erwerb und Besitz eines Tickets zu einer Veranstaltung wird die Anwendbarkeit dieser AGB akzeptiert.

 

1. Erwerb von Tickets und zusätzlichen Leistungen

Tickets sowie zusätzliche Leistungen (z.B. Rahmenprogramm) können nur über die Webseite der OTD AGM 2024 UG „www.otdagm.de“ online erworben werden. Es werden nur Tickets bis zum Erreichen des maximalen Kontingents verkauft. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die maximale Anzahl von Tickets pro Person zu beschränken. Die Zahlung erworbenen Tickets sowie zusätzlichen Leistungen erfolgt direkt beim Kauf.

 

2. Zutrittsberechtigungen

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person besuchen. Personensorgeberechtigt sind i.d.R. die Eltern, nicht hingegen erziehungsbeauftragte Personen (z.B. älterer Freund). Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).

 

3. Die Haftung des Veranstalters

Die Haftung des Veranstalters für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, in Fällen von (einfacher) Fahrlässigkeit des Veranstalters für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sowie für die einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Veranstalter. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

In den Fällen einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen, für den Veranstalter bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung des Veranstalters für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Besuchers zuzurechnen sind.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung des Veranstalters für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

 

4. Stornierung

Nach Erwerb des Tickets besteht neben den gesetzlichen Rücktrittsrechten für jeden Teilnehmer die Möglichkeit, die Veranstaltung kostenfrei bis einschließlich 01.05.2024 zu stornieren. Nach diesem Datum ist eine Stornierung nicht mehr möglich. 

 

5. Betreten und Verlassen einzelner Bereiche

Alle Veranstaltungsstätten können nur mit einem gültigen Ticket betreten werden. Gäste haben nur zu den ausgewiesenen Bereichen der Veranstaltungstätte Zutritt. 

 

6. Sicherheitskontrollen

Je nach Sicherheitsvorgaben der Veranstaltungsstätte kann das Mitführen selbst mitgebrachter Getränke oder anderer Gegenstände untersagt sein. Der Veranstalter kann zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften Sicherheitspersonal für die Durchführung von Sicherheitskontrollen beauftragen.

 

7. Bild- und Tonaufzeichnungen auf dem Veranstaltungsgelände

Der Veranstalter kann während der Veranstaltung filmen, live-streamen und fotografieren und hiervon audio- und audiovisuelle Aufnahmen anfertigen. Dies kann jeweils das Publikum einschließen. Mit dem Betreten der Veranstaltungen willigt der Besucher unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen ein, die vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie in die anschließende Verwertung in allen Medien ein (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, bspw. über das Internet). 

 

Das bedeutet insbesondere, dass der Besucher dem Veranstalter und dessen Vertragspartnern/Lizenznehmern das zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Recht unwideruflich einräumt, Bildnisse, Stimme, Handlungen und/oder Aussagen des Besuchers in jeglicher Form ohne gesonderte Zustimmung des Besuchers aufzuzeichnen und in Medien seiner Wahl zu jeglichen kommerziellen und nicht-kommerziellen Zwecken zu vervielfältigen, zu senden, öffentlich zugänglich zu machen und/oder in sonstiger Form zu verbreiten.

 

8. Ausschluss von Besuchern, Hausrecht

Sofern Besucher in schwerwiegender Weise gegen diese Allgemeinen Veranstaltungsrichtlinien und die Satzung von Old Teablers Deutschland (www.old-tablers.de) verstoßen, kann der Veranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch machen und ein Hausverbot für die jeweilige Veranstaltung aussprechen. 

 

9. Umgang mit der Eintrittskarte

Vor erstmaligem Betreten der Veranstaltung erhält der Besucher ein Ticket/eine Registrierungsidentifikation (z.B. Lanyard mit Namensschild), welche(s) ihm Zugang zu den von ihm gebuchten Veranstaltungen und Veranstaltungsstätten gewährt. Diese Identifikation ist nicht übertragbar und ist während der gesamten Veranstaltung mitzuführen. 

 

10. Absage / Verlegung / Programmänderungen

Eine Veranstaltung oder Teile einer Veranstaltung können abgesagt werden. Der Besucher hat sich deshalb rechtzeitig vor dem Reiseantritt und Veranstaltungsbeginn auf der Webseite (www.otdagm2024.de) zu informiern, ob die Veranstaltung wie angedacht stattfindet.

 

Es können bei den Veranstaltungen Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht sich in diesem Fall die Besucher auf der Homepage (www.otdagm2024.de) rechtzeitig zu informieren und bemüht sich um entsprechenden Ersatz.

 

Hinsichtlich Haftung bei Absage, Abbruch, Verschiebung oder sonstigen wesentlichen Änderungen der Veranstaltung wird auf Ziffer 3 verwiesen. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung maximal auf die Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte.

 

Persönliche Arrangements, die der Ticketinhaber einschließlich Reise und Unterbringung im Zusammenhang mit der Veranstaltung trifft, erfolgen auf eigene Kosten und eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet in diesen Fällen nicht über die Erstattung des Nennwerts der Eintrittskarte hinaus, insbesondere für getätigte Aufwendungen. 

 

Wird die Veranstaltung auf Grund eines Umstands abgesagt, abgebrochen oder verschoben, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, COVID-19, etc.), ist das Recht des Besuchers, von dem Vertrag zurückzutreten, vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen ausgeschlossen: Im Falle der Absage und des frühzeitigen Abbruchs wird der Veranstalter die Veranstaltung, soweit und sobald möglich und zumutbar, nachholen bzw. teilweise nachholen. Wird die Veranstaltung verschoben oder – im Falle der Absage oder des Abbruchs – nachgeholt, behalten die Tickets für die Veranstaltung bis Ende 2025 ihre Gültigkeit. Der Ticketinhaber kann bereits zuvor die Erstattung (Rücktritt) des Nennwerts der Eintrittskarte verlangen, wenn ihm im Einzelfall die Verschiebung der Veranstaltung bis Ende 2025 unzumutbar ist und er dies dem Veranstalter glaubhaft darlegen kann.